Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe

Beide Angebote haben zum Ziel, die Familien durch lebenspraktische Hilfestellungen in ihrem Handeln zu stärken und sie bei der Wahrnehmung ihrer Elternrechte zu stützen. Dabei wird das soziale Umfeld einbezogen. Ein weiteres Ziel besteht im Schutz von Kindern in ihren Familien, indem die Fachkräfte gezielt mit den Eltern arbeiten, damit sie nicht mehr in einen Zustand der Überforderung kommen. Es soll vermieden werden, dass früher oder später eine stationäre Unterbringung erforderlich wird. Die Helfer passen den notwendigen Rahmen der Hilfe an die jeweiligen Bedürfnisse der Familien an (Ziele, Zeitstruktur, Methoden). Bei der Hilfe für die ganze Familie in Form der SPFH wie auch bei den Betreuungshilfen für einzelne Familienmitglieder ist der gemeinsame Nenner die Orientierung am Alltag, die praxisnahe Umsetzung und die konsequente Zielorientierung zur Bewältigung der Problemlagen.

Die ambulante Hilfe wird auch eingesetzt, wenn

Ein wesentliches Ziel der Arbeit ist der Abbau von Ängsten und bestehendem Misstrauen gegenüber Helfern. Die systemische Arbeitsweise und die wertschätzende Haltung gegenüber Familien können durch unterschiedliche methodische Herangehensweisen (MFT, VHT) ergänzt werden, was die Chance erhöht, dass gewünschte Veränderungen nachhaltig etabliert werden können.

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